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Holland hat zahlreiche Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Diese bilateralen Pakte gewährleisten Steuererleichterungen durch die Vermeidung der Doppelbesteuerung in Bezug auf das Einkommen von Personen, die sowohl aus einer Quelle in Holland als auch aus einem anderen Land stammen.

Die Niederlande haben nahe unterzeichnet 100-Doppelbesteuerungsabkommen. Anleger, die ein lokales Unternehmen gründen wollen, sollten sich über die Vorteile dieser Verträge informieren, falls sie auf ihr Heimatland anwendbar sind. Zum Beispiel hat Holland ein solches unterzeichnet Verträge mit den Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und die Arabischen Emirate.

Unsere niederländischen Spezialisten für Rechnungslegung können Ihnen Einzelheiten über die Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mitteilen, die mit Ihrem Heimatland oder anderen Ländern abgeschlossen wurden, an denen Sie interessiert sind.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung legen fest, welche Länder Steuern in Bezug auf die unter niederländischer Rechtsprechung erzielten Einkünfte erheben dürfen. Personen, die außerhalb Hollands leben, aber Einkommen aus niederländischen Quellen beziehen, werden gemäß den Bestimmungen dieser Verträge nur einmal für Kapital und Einkommen besteuert.

Somit zahlen Personen, die Einkünfte aus Holland beziehen, aber im Ausland leben, weniger Einkommensteuer in Holland. Unsere lokalen Steuerspezialisten können Ihnen weitere Einzelheiten zu den Steuern mitteilen, die ausländische Einwohner in Holland zahlen müssen, einschließlich der Regelung zur Erstattung von dreißig Prozent für internationale Arbeitnehmer.

Sie können auch von der Steuerbefreiung profitieren, um Steuern auf Dividenden zu vermeiden.

Die Bedeutung der Doppelbesteuerungsabkommen für internationale Investoren in den Niederlanden

Die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kommen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zugute, die Zweigstellen in Holland eröffnen. Diese bilateralen Abkommen sehen ermäßigte Quellensteuersätze für die zwischen den Ländern vereinbarten Lizenzgebühren und Dividenden vor.

Unternehmen und Privatpersonen, die in Ländern ansässig sind, die noch keine Abkommen zur Doppelbesteuerung mit Holland abgeschlossen haben, können immer noch den Doppelbesteuerungsbeschluss in Anspruch nehmen, der in gewissem Maße die Steuerlast verringert.

Wenn Sie weitere Informationen über das niederländische Steuersystem oder professionelle Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungsdienstleistungen in Holland benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Steuerspezialisten.

Siehe auch die Website des Finanzamtes über die Doppelbesteuerungsabkommen.

Engagiert, um Unternehmer bei der Gründung und dem Wachstum von Unternehmen in den Niederlanden zu unterstützen.

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