Eine Frage haben? Rufen Sie einen Experten an
Fordern Sie eine kostenlose Beratung an

Am 1. Januar 2019 trat das neue Steuerpaket in Kraft, einschließlich des niederländischen Gesetzes gegen Dividendenabbau. Letzteres ist Teil der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Steuern (ATAD 1) und gilt daher für alle derzeitigen EU-Mitgliedstaaten.

Etwas mehr als ein Jahr zuvor verabschiedete der niederländische Senat das Steuerpaket 2019, das ursprünglich vom Finanzministerium mit Änderungen am 15. Oktober 2018 veröffentlicht wurde. Das Steuerpaket trat am 1. Januar 2019 in Kraft und umfasst mehrere Änderungen der bestehenden niederländischen Rechtsvorschriften Körperschaftssteuer:

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Steuern (ATAD 1), insbesondere der niederländischen Anti-Dividenden-Stripping-Regel und der Gesetze über kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC);
Eine verjüngte Senkung des Körperschaftsteuersatzes;
Eine Reduzierung des Verlustvortrags und Änderungen der Gesetze über die Abschreibung von Gebäuden.

Die ursprünglichen Vorschläge zur Beendigung der gegenwärtigen Quellensteuer auf Dividenden und zur Einführung einer Quellensteuer auf konzerninterne Dividendenausschüttungen an Niedrigsteuergebiete und bestimmte andere Umstände, wie beispielsweise missbräuchliche Situationen, wurden herausgenommen.

Regeln zur Begrenzung des Zinsabzugs
Die von ATAD 1 geforderten Beschränkungen der Zinsabzugsregeln wurden wie im ursprünglichen Vorschlag vorgeschlagen eingeführt. Die Richtlinie fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, eine Ertragsentzugsregel einzuführen, nach der überschüssige (Netto-) Kreditkosten wie Wechselkursergebnisse und Zinsaufwendungen nur bis zu 30 Prozent des steuerlichen Ergebnisses eines Steuerpflichtigen vor Steuern steuerlich absetzbar sind Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA). Jeder Betrag, der diesen Betrag übersteigt, wird als nicht abzugsfähig eingestuft, kann jedoch auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden, obwohl alle Zinsen bis zur Schwelle von 1 Mio. EUR (netto) abzugsfähig sind. Die Niederlande haben sich früher für die Anwendung eines Schwellenwerts von 1 Mio. EUR entschieden, sodass Zinsaufwendungen von 1 Mio. EUR immer abzugsfähig sind, auch wenn der Betrag über dem Schwellenwert von 30 Prozent liegt.

Die 30-Prozent-EBITDA-Regel tritt auf der Grundlage einer steuerlichen Einheit in Kraft und gilt nicht für Gruppen. Im Jahr 2020 wird eine spezifische Mindestkapitalregel für Finanzinstitute wie Versicherungsunternehmen und Banken eingeführt.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Gewinnabschöpfungsregel wurden gleichzeitig ab dem 1. Januar 2019 andere Regeln abgeschafft, insbesondere die Akquisitionsfinanzierungsregel und die Überfinanzierungsregel.

Fallstudie: Zinsabzugsbeschränkungen

Mein Investor in den USA leiht mir 100.000 USD für den Betrieb meines Geschäfts in Europa? Kann ich die Zinszahlung vor Steuern bezahlen? Worauf sollten Sie achten? Besondere Überlegungen zum Zinssatz?

In Bezug auf Zinsabzugsbeschränkungen wurde ab dem 1. Januar 2019 eine neue Regelung eingeführt, die EBITDA-Regel. Die EBITDA-Regel ist eine sogenannte generische Zinsabzugsgrenze. Dies bedeutet, dass die EBITDA-Regel nicht zwischen Geldern, die von einem Dritten (einer Bank) geliehen wurden, oder Geldern, die von einem Konzernunternehmen geliehen wurden, unterscheidet (wie dies bei einer anderen bestehenden Zinsabzugsbegrenzung der Fall ist, gilt die Gewinnentwässerungsregel). Die EBITDA-Regel begrenzt den Abzug von Nettozinsen in einem Geschäftsjahr auf den höchsten Wert von:

1) 30% des Ergebnisses vor Abzug von Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Vermögenswerte und Abschreibungen auf Kredite / Goodwill (steuerliches EBITDA); und

2) 1,000,000 EUR.

 Die Nettozinsen sind die Zinskosten und die entsprechenden Kosten des Steuerpflichtigen abzüglich der Zinserträge und der entsprechenden Erträge. Der in einem Jahr nicht abzugsfähige Betrag kann in späteren Jahren verwendet werden, wenn in diesem Jahr Platz dafür vorhanden ist. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Nutzung dieser Verluste.

 Also, wenn Sie ein Darlehen von EUR haben. 100.000, - Die Zinsen werden niemals höher sein als die EUR 1.000.000, daher sind die Zinsen normalerweise abzugsfähig.

Es könnte andere Einschränkungen für Zinsabzüge geben, aber dafür ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Anleger Anteile an de Dutch BV hat (und wenn ja, wie viel Prozent%). Es kann auch wichtig sein, was Sie mit dem Darlehen tun werden.

Engagiert, um Unternehmer bei der Gründung und dem Wachstum von Unternehmen in den Niederlanden zu unterstützen.

Mitglied von

menuChevron-downKreuzkreis