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Erweiterte Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Im Zusammenhang mit dem Steuerplan für 19 wurde im September 2017, 2018 (Haushaltstag in den Niederlanden) ein offizieller Gesetzesvorschlag zur Änderung der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden veröffentlicht. Zusammenfassend verweist der Vorschlag auf eine erweiterte Befreiung von der Quellensteuer auf einseitig erhobene Dividenden mit dem Ziel, das günstige steuerliche Klima in Holland aufrechtzuerhalten.

Am selben Tag stimmte der Senat allen im Steuerplan für 2018 enthaltenen Vorschlägen zu. Daher ist die erweiterte Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden seit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Dutch Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden vor Januar 1, 2018

Seit einigen Jahren hat Holland die Dividendenausschüttungen an Muttergesellschaften der Europäischen Union oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) von der Quellensteuer befreit, die auf der Richtlinie 2011 / 96 / EU über die gemeinsame Steuerregelung für Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Gemäß diesem Dokument unterliegen alle von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten ausgeschütteten Erträge keiner Quellensteuer auf Dividenden, wenn die folgenden kollektiven Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Rechtsform der Muttergesellschaft muss in Anhang I der Richtlinie 2011 / 96 / EU aufgeführt sein;
  • Die Muttergesellschaft muss nach nationalem Recht in einem Mitgliedstaat der EU wohnen und die Körperschaftsteuer auf ihre Einkünfte ohne Ausnahmeregelungen zahlen.
  • Das Unternehmen muss mindestens 10 Prozent der Stimmrechte (oder des Kapitals) der Tochtergesellschaft halten. Die Richtlinie wurde geändert, um diese Halteanforderung zu verringern. Sie ging von 25% im Jahr 2005 auf 20% im Jahr 2006 zurück. für die nächsten zwei Jahre waren es 15% und 2009 waren es 10%.
  • Das Erfordernis einer Mindesthaltedauer (falls vorhanden) sollte erfüllt sein.

Erweiterte Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden seit Januar 1, 2018

Ab Anfang 2018 die niederländische Befreiung von der Quellensteuer Dividendenbezogenen hat einen breiteren Anwendungsbereich. Dies gilt für die Ausschüttung von Dividenden in folgenden Fällen:

  • Die Muttergesellschaft hätte sich in den Niederlanden für die Beteiligungsbefreiung qualifiziert, dh ihr Anteil an der Vertriebsgesellschaft / Tochtergesellschaft beträgt 5% oder mehr;
  • Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz im EWR, in der EU oder in einem Land, das einen steuerlichen Vertrag mit den Niederlanden geschlossen hat, einschließlich der Bestimmungen für Dividenden.
  • Der Gesellschaft wurde im Rahmen des Vertrags zwischen Holland und dem Land, in dem sie aufgrund einer Vorschrift zur Bekämpfung des Missbrauchs ansässig ist, keine Quellensteuerminderung in Bezug auf Dividenden gewährt.
  • Die Muttergesellschaft besitzt keinen Teil des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft / Tochtergesellschaft mit dem Hauptzweck, die holländische Quellensteuer auf Dividenden zu vermeiden. Dieser Zustand wird durch einen "subjektiven Test" verifiziert. Es wird geprüft, ob das Unternehmen einen Teil des Kapitals des ausschüttenden Unternehmens / der Tochtergesellschaft besitzt, um die holländische Quellensteuer auf Dividenden zu umgehen, und ob das Unternehmen in Bezug auf die holländische Quellensteuer auf Dividenden besser gestellt wurde . Ergibt die Bewertung ein positives Ergebnis, folgt ein "objektiver Test". Ziel ist es, festzustellen, ob das Unternehmen künstlich ist, dh es wurde nicht aus legitimen geschäftlichen Gründen gegründet, die die wirtschaftliche Realität widerspiegeln. Im Allgemeinen werden Entitäten nicht als künstlich betrachtet, wenn
  • die Muttergesellschaft hat ein operatives Geschäft; oder
  • Die Gesellschaft ist eine Beteiligung, die im Vergleich zu indirekten Aktionären (Großelterngesellschaft) mit operativem Geschäft eine bessere Position in Bezug auf die niederländische Quellensteuer auf Dividenden erlangt hat, deren relevante Substanz jedoch ausreicht. Dies bedeutet, dass die Muttergesellschaft (Zwischenbeteiligung) zusätzlich zu den im niederländischen Recht festgelegten Anforderungen zwei zusätzliche Anforderungen an die Substanz erfüllt: 1) Die Muttergesellschaft hat Kosten für Mitarbeiter in Höhe von mindestens 100 000 Euro; 2) Die Muttergesellschaft verfügt über Büroräume, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt.

Die zusätzlichen Stoffanforderungen gelten ab April 1, 2018.

Wer hat einen Vorteil?

Die Befreiung von der niederländischen Quellensteuer auf Dividenden kommt Muttergesellschaften mit Sitz außerhalb der EU zugute, die aktive Unternehmen betreiben und in Ländern ansässig sind, mit denen Holland Steuerabkommen unterzeichnet hat. Die Verträge müssen Bestimmungen über Dividenden enthalten, die eine teilweise Quellensteuersenkung vorsehen.

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