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Lohnabrechnungsdienste in den Niederlanden

Die Lohnbuchhaltung in den Niederlanden kann komplex sein – aufgrund lokaler Steuergesetze, Sozialleistungen und Compliance-Anforderungen, die sich von anderen Ländern unterscheiden. Unser Expertenteam sorgt dafür, dass Ihre niederländische Lohnbuchhaltung reibungslos, präzise und in voller Übereinstimmung mit den niederländischen Steuer- und Arbeitsbehörden abläuft.

Wir bieten Ihnen die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen jeder Größe – von Startups bis hin zu internationalen Konzernen. Ob Sie lokale Mitarbeiter, einen Geschäftsführer oder qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen: Wir vereinfachen den gesamten Prozess, damit Sie sich auf Ihr Unternehmenswachstum konzentrieren können.

Unsere Lohnabrechnungslösungen umfassen

  • Registrierung bei den niederländischen Steuerbehörden
  • Monatliche Gehaltsabrechnung und Gehaltsabrechnungen
  • Steuererklärungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Jährliche Steuererklärungen (jaaropgave)
  • Unterstützung bei der Einhaltung des niederländischen Arbeitsrechts
  • Integration mit Buchhaltungs- und Berichtssystemen
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DGA (Director-Shareholder) Lohn- und Gehaltsabrechnungsdienste

Als Geschäftsführer und Hauptgesellschafter (DGA) Ihrer niederländischen BV sind Sie verpflichtet, sich ein gesetzliches Gehalt auszuzahlen. Die DGA-Gehaltsabrechnung unterliegt spezifischen Steuerregeln, Mindestgehaltsgrenzen und potenziellen Zusatzleistungen – wir kümmern uns um all dies effizient für Sie.

Was wir für DGAs tun

  • Ermitteln Sie das erforderliche DGA-Gehalt gemäß niederländischem Recht.
  • Monatliche Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnungen
  • Abgabe der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge
  • Optimierung der Gehaltsstruktur im Hinblick auf Steuereffizienz
  • Jahresberichte und Kontaktpflege mit den Steuerbehörden
Berechnung der Einkommensteuer

Lohnabrechnungsdienste für qualifizierte Migranten

Die Niederlande bieten attraktive Einwanderungs- und Steueranreize für hochqualifizierte internationale Fachkräfte. Dazu gehören in einigen Fällen Einwanderungswege wie die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Migranten (HSM), für die der Arbeitgeber beim IND (Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst) als Sponsor anerkannt sein muss.

Die 30%-Regelung ist eine separate Steuervergünstigung und erfordert keine Aufenthaltserlaubnis nach dem HSM-Gesetz. Auch Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern (z. B. Spanien) können sich qualifizieren, wenn sie die Gehaltsgrenzen und die spezifischen Fachkenntnisse erfüllen.

Unsere Dienstleistungen umfassen

  • Registrierung als anerkannter IND-Sponsor (falls erforderlich)
  • Erstellung von Arbeitsverträgen und Gehaltsvergleich
  • monatliche Gehaltsabrechnung für qualifizierte Migranten
  • Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
  • Anwendung und Verwaltung der 30%-Regelung (sofern zutreffend)
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30 % Zustimmung zum Urteil

Die 30%-Regelung ist nicht an eine bestimmte Visaart gebunden. Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern (z. B. Spanien) oder von außerhalb der EU können sich qualifizieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Anwerbung aus dem Ausland, das Vorhandensein spezifischer, auf dem niederländischen Arbeitsmarkt seltener Qualifikationen und das Verdienen eines Mindestgehalts.

Unsere Expertise

  • Beurteilung der Anspruchsberechtigung von Mitarbeitern auf die 30%-Regelung
  • Vorbereitung und Einreichung von Anträgen bei den niederländischen Steuerbehörden
  • Laufendes Compliance- und Erneuerungsmanagement
  • Integration der 30%igen Zulage in die monatliche Gehaltsabrechnung
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Warum sollten Sie uns wählen?

Erfahrene Spezialisten

Mehr als 10 Jahre Erfahrung mit internationalen Unternehmern

Schnelle Einrichtung

Die Lohnabrechnung ist innerhalb weniger Tage nach der Unternehmensregistrierung möglich.

Umfassende Einhaltung

Abstimmung von Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht

Transparente Preisgestaltung

Keine versteckten Gebühren

Internationale Expertise

Wir betreuen Kunden aus über 50 Ländern.
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ICS ist darauf spezialisiert, Unternehmer bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) in den Niederlanden zu unterstützen.

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