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Personaleinstellung und Lohnbuchhaltung Niederlande

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Die Einstellung von Mitarbeitern ist mit mehr Bürokratie verbunden, als Sie vielleicht denken. Hier sind die Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie planen, neue Mitarbeiter einzustellen.

Offizielles Personal können Sie nur einstellen, wenn die Person, die für Ihr Unternehmen tätig ist, mehrere Voraussetzungen erfüllt. Jemand gilt als Arbeitnehmer, wenn er oder sie:

- Hat drei aufeinanderfolgende Monate für Ihr Unternehmen gearbeitet
- Wöchentlich oder mindestens zwanzig Stunden im Monat gegen Bezahlung gearbeitet

Darüber hinaus muss ein bestimmtes Autoritätsverhältnis bestehen, Lohn muss gezahlt werden und es besteht eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Wenn Sie alle oben genannten Fragen mit „Ja“ beantworten, können Sie mit den folgenden Dingen beginnen.

Die Gehaltsabrechnung muss in dem Land durchgeführt werden, in dem die Arbeit stattfindet. Wenn Sie Arbeitnehmer in den Niederlanden haben, muss die Gehaltsabrechnung in den Niederlanden ausgefüllt werden.

Gestaltung eines Arbeitsvertrages
Zunächst müssen Sie mit Ihrem potenziellen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag abschließen. Theoretisch ist dies mündlich erlaubt, am besten jedoch schriftlich: So sind die Vereinbarungen für alle Parteien klar. Folgende Punkte können oder müssen im Arbeitsvertrag geregelt werden:

Name (Initialen, Vorsilbe, Nachname), Geburtsdatum, Anschrift und Wohnort des Arbeitnehmers und Name, Anschrift, Wohnort des Arbeitgebers
Ort(e) an denen gearbeitet wird
Berufsbezeichnung und Hauptaufgaben des Mitarbeiters
Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Dauer des Arbeitsvertrages (wenn er auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurde)
Urlaubsansprüche
Löhne und Zahlungsfrist
Übliche Arbeitszeit (pro Woche oder pro Tag)
Teilnahme an einer Altersvorsorge (falls zutreffend)
Ob der GAV gilt (und um welchen es sich handelt)
Jede Probezeit
Kündigungsfrist (bzw. deren Berechnung)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
Regressanspruch möglich
Identifizierungspflicht
Wettbewerbs-/Beziehungsklausel (gilt nur für höhere oder bestimmte Positionen)
Personalkosten

Neben dem monatlichen Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter können Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen für:

Urlaubsgeld
Dreizehnter Monat
Medizinische Ausgaben
Bildungswesen
Pensionsfonds
Reisekosten

Dabei spielt der bestehende Tarifvertrag in Ihrem Bereich eine entscheidende Rolle. Fast alle Tarifverträge enthalten Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen für bestimmte Branchen.

Lohnkosten ermitteln
Die Lohnkosten für Sie liegen ca. 30 % über dem Bruttogehalt, das Ihr Mitarbeiter erhält. Schließlich zahlen Sie auch einen Teil der Versicherung und andere Nebenkosten.

Neben der Rente sind dies häufig das Urlaubsgeld (in der Regel 8% des Bruttogehalts) und der dreizehnte Monat. Diese unterliegt der Lohnsteuer und den Prämien, die Sie als Arbeitgeber zahlen müssen.

Zahlung der Rentenbeiträge
Sozialversicherungen gelten für jeden Arbeitnehmer über Rentenansprüche (AOW und ANW). Als Arbeitgeber können Sie eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten. Die Prämie hierfür teilen Sie sich in der Regel mit dem Mitarbeiter.

In den meisten Fällen ist dies bereits im Tarifvertrag oder in der Pensionskassenbranche geregelt. Sie sind verpflichtet, dies dem neuen Mitarbeiter zu melden.

Lohnsteuern und Anmeldung beim Finanzamt
Als Arbeitgeber müssen Sie sich auch mit Lohnsteuern vom Finanzamt befassen. Lohnsteuern sind ein Sammelbegriff für:

Lohnsteuer / Sozialversicherungsbeiträge
Einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag (Zvw)
Arbeitnehmerversicherungsprämien (WW und WAO / WIA)
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Lohnsteuer. Diese erhalten Sie bei der Anmeldung als Arbeitgeber vom Finanzamt. Sie können dieses Handbuch auch online anzeigen, indem Sie es von der Website der Steuer- und Zollverwaltung herunterladen.

Gehaltsabrechnung pflegen
Abgesehen von dem oben erwähnten Vertrag und den steuerlichen Verpflichtungen ist auch eine Menge zusätzlicher Verwaltungsaufwand, insbesondere der Gehaltsabrechnung, erforderlich.

Die Lohnverwaltung besteht aus verschiedenen Formularen und Berechnungen. Sie müssen an Formulare wie den Lohnausweis, die Lohnabrechnung und die Jahresabrechnung denken. Dies sind alles Formulare, die für die Berechnung von Löhnen und fälligen Beträgen wichtig sind.

Aber lassen Sie sich von all dem nicht abschrecken. Es gibt viele Ratschläge zur Verfügung, wenn Sie es brauchen. Kontakt Intercompany Solutions um mehr zu erfahren.

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