Beratung zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in den Niederlanden
Aktualisiert am 19. Februar 2024
Wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden betreiben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Jahresabschluss bei der niederländischen Handelskammer einreichen müssen (KVK). Sie müssen dies tun, wenn Sie verantwortlich sind für:
Eine Aktiengesellschaft (NV);
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV);
Ein Versicherungsverband auf Gegenseitigkeit;
Eine Genossenschaft;
Eine Personengesellschaft oder Kommanditgesellschaft (VOF bzw. CV), bei der alle Geschäftsführer Ausländer sind;
Eine Stiftung, die für ein oder mehrere Unternehmen mit einem bestimmten Umsatz verantwortlich ist.
Was sind die Anforderungen für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen?
Die niederländischen Behörden nehmen die Veröffentlichung des Jahresabschlusses sehr ernst und es ist wichtig, die Frist einzuhalten. Ihre Jahresabschluss muss vorgelegt werden innerhalb von 8 Werktagen nach förmlicher Annahme bei der Handelskammer (KVK) einzureichen. Wenn Sie den Jahresabschluss rechtzeitig verabschieden konnten, besteht die Möglichkeit, Ihren vorläufigen Abschluss anzubieten. Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann Sie über die Frist informieren, da diese je nach Rechtsform Ihres Unternehmens unterschiedlich ist, aber auf jeden Fall innerhalb eines Jahres ab Beginn des Geschäftsjahres liegen wird. Wenn Sie die Frist versäumen, müssen Sie wahrscheinlich ein Bußgeld zahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie im Falle einer Insolvenz persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden – selbst wenn Ihr Unternehmen so strukturiert ist, dass dies verhindert wird.
Die Art und Weise, wie Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen, hängt maßgeblich von der Größenklasse Ihres Unternehmens ab – Mikro, klein, mittel oder groß. Wenn Ihr Unternehmen als Klein- oder Kleinstunternehmen eingestuft wird, sollten Sie Ihre eigenen Konten online einreichen, was ein unkomplizierter Vorgang ist. Wenn Sie einen Vermittler verwenden, muss dieser die Standard Business Reporting Software (SBR) verwenden, wenn er die Erklärungen online einreicht.
Diese Konten sind öffentliche Aufzeichnungen. Wenn Sie an der Anzeige von Jahresabschlüssen eines Unternehmens interessiert sind, können Sie diese online über die Handelskammer bestellen.
Ausländische juristische Personen
Ausländische juristische Personen sind ebenfalls verpflichtet, ihren Jahresabschluss in den Niederlanden einzureichen:
Wenn sie aus Ländern stammen, die nicht Teil der EU sind und eine Niederlassung in den Niederlanden haben, wenn sie im Wohnsitzland einen Jahresabschluss vorlegen müssen.
Ausländische juristische Personen, die möglicherweise in ihrem Herkunftsland registriert sind, jedoch keine aktive Beziehung zu diesem Land haben und ausschließlich in den Niederlanden tätig sind.
Umstände, unter denen Sie Ihren Jahresabschluss nicht einreichen müssen
Es gibt mehrere Situationen wo Du Sie müssen Ihren Jahresabschluss nicht einreichen. Dies gilt vor allem für Tochtergesellschaften (Tochtergesellschaften) und kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung für Altersversorgungs- oder Rentenzwecke. Gleichwohl sind Sie verpflichtet, eine Einwilligungserklärung oder einen Wirtschaftsprüferbericht zu veröffentlichen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Konkurs, Diebstahl oder Brand können Sie eine Ausnahme von der Pflicht zur Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses beantragen.
Kontaktieren Sie unsere Buchhaltungs- und Steuerspezialisten für weitere Informationen.
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