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Income Box 2: Aktionäre als ausländische Steuerzahler

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Das Einkommen ist in enthalten Box 2 für ausländische Steuerzahler schließt das anrechenbare niederländische Einkommen (in der gleichen Weise berechnet wie für Gebietsansässige) von lokalen Unternehmen ein, es sei denn, die Beteiligung gehört zum Eigenkapital eines Unternehmens.
Die steuerlichen Partner unterliegen besonderen Anforderungen.

Die Einkünfte, die in Kasten 2 ausgewiesen werden müssen, umfassen die Kapitalgewinne und / oder Dividenden (Haupteinkommensposten), die ein ausländischer Steuerpflichtiger mit erheblichen Anteilen (> 5% Beteiligung) an einer inländischen Gesellschaft erzielt, abzüglich etwaiger Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung und dem monumentalen Gebäude Steuerabzüge.

Die Abzüge und persönlichen Zulagen („persoonsgebonden afterrek“ auf Niederländisch) gelten nicht für ausländische Steuerpflichtige, die nur über ein Einkommen verfügen, das für Box 2 qualifiziert ist.

Der niederländische Rollover/Steueraufschub für zulässige rechtliche Verschmelzungen/Aufspaltungen und Anteilsverschmelzungen gilt nicht für ausländische Steuerzahler, wenn die überlebende/übernehmende Gesellschaft ihren Sitz außerhalb der Niederlande hat. Wenn eine niederländische Kapitalgesellschaft ihren steuerlichen Wohnsitz ändert, gilt ihr Umzug als (steuerpflichtiger) wesentlicher Anteilsübergang.

Eine unter ausländischer Gerichtsbarkeit gegründete juristische Person, die sich mindestens fünf Jahre lang als gebietsansässige Gesellschaft in Holland qualifiziert hat, jedoch zu Steuerzwecken in ein anderes Land übersiedelt ist, gilt für weitere zehn Jahre als gebietsansässige Gesellschaft in Holland.

Wenn der Gesamtbetrag in Box 2 eine negative Zahl ist, wird das Einkommen für ausländische Gebietsansässige als erheblicher Beteiligungsverlust betrachtet. Diese Verluste sind abzugsfähig und können nach den gleichen Regeln wie für gebietsansässige Steuerpflichtige (Verlustvortrag oder -ertrag) kompensiert werden. Diese Verluste können mit qualifizierten Verlusten aus Steuerverbindlichkeiten für gebietsansässige Steuerpflichtige aggregiert werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung wird durch Sonderregelungen festgelegt, wenn der Steuerpflichtige auswandert oder die niederländische Gesellschaft, bei der er ein erheblicher Aktionär ist, seinen steuerlichen Sitz in ein anderes Land verlegt.

Unsere niederländischen Steuerberatungsspezialisten beraten Sie gerne zu Ihrer Steuerposition. Wir können Ihren jährlichen Einkommensteuerbericht vorbereiten und einreichen und uns um andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Steuervorschriften kümmern. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen oder steuerliche Unterstützung benötigen.

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