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Niederländische Gesetzgebung in Bezug auf ausländische Investitionen

Aktualisiert am 19. Februar 2024

 Im Jahr 2019 hat der Rat der EU heute einen neuen Rahmen für das Screening ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union verabschiedet und damit den Gesetzgebungsprozess zu diesem Vorschlag abgeschlossen.

Infolgedessen wird der neue Rahmen im April 2020 in Kraft treten. Der neue Rahmen, der auf einem Kommissionsvorschlag basiert, der von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 vorgestellt wurde, wird zum Schutz der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der strategischen Interessen Europas beitragen es betrifft ausländische Investitionen in der Union.

Präsident Jean-Claude Juncker kommentierte den Beschluss des Rates wie folgt: „Der heute gefasste Beschluss zeigt die Fähigkeit der EU, schnell zu handeln, wenn es um die strategischen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Wirtschaft geht. Mit dem neuen Rahmen für die Investitionsprüfung sind wir jetzt viel besser gerüstet, um sicherzustellen, dass Investitionen aus Nicht-EU-Ländern tatsächlich unseren Interessen dienen. Ich habe mich verpflichtet, mich für ein Europa einzusetzen, das sowohl den Handel als auch andere Bereiche schützt, mit denen wir mit der neuen Gesetzgebung einen entscheidenden Teil unseres Versprechens einlösen.

Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström sagte, sie sei sehr zufrieden mit der Entscheidung des Rates, da die EU in hohem Maße von ausländischen Investitionen profitiere, die eine entscheidende Rolle für die Wirtschaft spielen. In jüngster Zeit haben die Investitionen in strategische Sektoren jedoch zugenommen, was zu einer gesunden öffentlichen Debatte zu diesem Thema geführt hat. Dieser neue Rahmen bietet eine viel bessere Position, um ausländische Investitionen zu überwachen und niederländische Interessen zu schützen. Sie freut sich nun darauf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um diese neue Gesetzgebung wirksam umzusetzen.

Im neuen Rahmen:

Es wird ein Kooperationsmechanismus eingerichtet, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken hinsichtlich spezifischer Investitionen zu äußern.
Die Kommission kann Stellungnahmen abgeben, wenn die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung mehrerer Mitgliedstaaten durch eine Investition beeinträchtigt wird oder wenn eine Investition ein Projekt beeinträchtigen oder ein Programm von EU-weiter Bedeutung wie Horizont 2020 oder Galileo untergraben könnte.
Die internationale Zusammenarbeit beim Investitionsscreening wird gefördert, unter anderem durch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen zu gemeinsamen Anliegen.
Für die Mitgliedstaaten, die einen Überprüfungsmechanismus auf nationaler Ebene beibehalten oder einführen möchten, werden bestimmte Anforderungen festgelegt. Die Mitgliedstaaten haben auch noch das letzte Wort, wenn sich die Frage stellt, ob eine bestimmte Investitionsoperation in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt werden soll oder nicht.
Die Notwendigkeit, innerhalb kurzer, geschäftsfreundlicher Zeiträume und mit strengen Vertraulichkeitsanforderungen zu arbeiten, wird berücksichtigt.

Nach der Genehmigung durch die Mitgliedstaaten im Rat und der positiven Abstimmung im Europäischen Parlament am 14. Februar 2020 treten in den kommenden Wochen, 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amt, neue EU-Rechtsvorschriften in Kraft, die einen EU-Rahmen für das Investitionsscreening schaffen Tagebuch. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben dann 18 Monate Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen für die Anwendung dieses neuen Mechanismus zu treffen. Die Vorbereitungen, einschließlich des regelmäßigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren mit den Mitgliedstaaten in der 2017 eingerichteten speziellen Expertengruppe, sind bereits im Gange.

Hintergrund

Derzeit verfügen 14 Mitgliedstaaten über nationale Überprüfungsmechanismen. Obwohl sie sich in Design und Umfang unterscheiden können, verfolgen sie das gleiche Ziel, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung auf nationaler Ebene aufrechtzuerhalten. Die verschiedenen Mitgliedstaaten reformieren ihre Überprüfungsmechanismen oder übernehmen neue.

Die EU hat eines der offensten Investitionssysteme der Welt, wie von der OECD in ihrem Investment Restrictivity Index anerkannt. Die EU ist das weltweit führende Ziel für ausländische Direktinvestitionen: Ende 2017 beliefen sich ausländische Direktinvestitionen von Investoren aus Drittländern in der EU auf 6 295 Mrd. EUR.

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