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Gründung einer niederländischen Gesellschaft: Einzelunternehmen oder BV?

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Es ist einfach zu Starten Sie ein niederländisches Geschäft, aber jeder Unternehmer hat Entscheidungen zu treffen. Zunächst muss man die juristische Person auswählen, die das Geschäft betreiben wird. Dies bestimmt die Steuern, die er oder sie zahlen muss. Die Hauptfrage ist, ob eine niederländische Einzelfirma (Ein-Mann-Gesellschaft oder Eenmanszaak auf Niederländisch) oder eine BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder besloten vennootschap auf Niederländisch) registriert werden soll. Welches ist besser?

Um eine niederländische Einzelfirma eröffnen zu können, müssen Sie zunächst in den Niederlanden steuerlich ansässig sein. Es wird nicht für ausländische Einwohner empfohlen. Die niederländische BV kann von einem Ausländer eröffnet werden.

Der Unterschied zwischen einem niederländischen Einzelunternehmen und einem BV

Die beste Lösung ist diejenige, die den Zielen des Unternehmens entspricht. Die niederländische BV ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC). Diese Option ist attraktiv, da die Verantwortung der Firmenmitglieder theoretisch eingeschränkt ist. Aber ist das in der Praxis wirklich so? Ist es möglich, ein Unternehmen zu betreiben, ohne Verantwortung für seine Ergebnisse zu tragen? Nicht nach uns. Die allgemeinen Bedingungen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung können die Unterschiede zwischen der BV und der Einzelfirma tatsächlich ausgleichen.

Durch die Registrierung als BV zeigen Sie Ihren Kunden und Partnern, dass Sie ein zuverlässiges Unternehmen besitzen, auch wenn Sie noch alleine arbeiten. Die Einzelfirma in den Niederlanden ist häufig mit einem Geschäft verbunden, das von einer einzelnen Person betrieben wird. Diese Wahrnehmung ist jedoch falsch. Das Unternehmenskapital befindet sich zwar im Eigentum einer einzelnen Person, das Unternehmen kann jedoch zahlreiche Mitarbeiter beschäftigen.

Die BV hat eine Reihe von steuerlichen Regeln, an denen die Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt sind. Sie regeln die Verteilung von Gehältern, die Verwendung von Mitteln und andere Angelegenheiten, die sich wesentlich auf die endgültigen Steuerschulden auswirken können.

Das Einzelunternehmen hat nur wenige Regeln. Der gesamte Gewinn des Unternehmens ist steuerpflichtig, es stehen jedoch erhebliche Gutschriften zur Verfügung. Daher kann ein Unternehmer einen steuerpflichtigen Gewinn von ca. 22 000 EUR pro Jahr erzielen und in den ersten drei Jahren nach Gründung des Unternehmens von der Einkommensteuer befreit sein. Anschließend sinkt die Schwelle auf 3 18 EUR. Bei BVs ist jeder verdiente Euro steuerpflichtig.

Die BV bietet mehr Optionen als das niederländische Einzelunternehmen. Zum Beispiel die Übertragung von Aktien an eine andere Partei, wenn das Unternehmen verkauft wird. Für Holdingstrukturen ist keine Umsatzsteuer sofort fällig. Es können Darlehensverträge abgeschlossen, interne Pensionsverpflichtungen ausgearbeitet werden und so weiter.

Ein Unternehmer kann immer vom Einzelunternehmen zu einer BV wechseln, um das Unternehmen zu verkaufen oder andere Möglichkeiten zu nutzen.

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