Eherkenning für niederländische Unternehmen
E-Kennzeichen ist erforderlich
Besitzen Sie ein niederländisches Unternehmen und sind daher verpflichtet, sich strukturell mit den niederländischen Steuerbehörden zu befassen? Dann wird die elektronische Anerkennung (eHerkenning auf Niederländisch) zu einem Muss. Aufgrund der neuen Regeln in Bezug auf den Endbegünstigten (UBO) eines niederländischen Unternehmens ist es erforderlich, dass sich jeder Unternehmensinhaber identifizieren kann. Intercompany Solutions können eine E-Anerkennung für Ihr Unternehmen beantragen.
Was ist E-Anerkennung?
E-Recognition ist eine digitale Identifikationsnummer für Unternehmen. Mit der E-Anerkennung können sich Unternehmer sicher anmelden, um auf Online-Behördendienste zuzugreifen. Zusätzlich zur Sicherheit bietet die E-Anerkennung Komfort, da Sie nur ein Passwort benötigen, um sich bei Regierungsorganisationen anzumelden.
Wann benötigt jemand eine E-Kennzeichnung?
Sie benötigen eine E-Anerkennung, wenn Sie Eigentümer eines niederländischen Unternehmens sind, beispielsweise einer BV. Dies ist erforderlich, wenn Sie sich bei den niederländischen Steuerbehörden anmelden möchten, beispielsweise für Ihre Umsatzsteuererklärung, Lohnsteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung. Oder auf dem Zollportal für Ihre Verbrauchsteuer- und Verbrauchsteuererklärungen. Die niederländische Datenschutzbehörde hat angegeben, welche Anforderungen für die Verarbeitung dieser Art von Informationen gelten. Die elektronische Anerkennung bietet einen sicheren und zuverlässigen Online-Zugriff auf staatliche Dienstleistungen. Sie benötigen außerdem eine E-Anerkennung, um sich bei mehreren europäischen Zollportalen anzumelden. Über diese Portale beantragen Sie bestimmte Zollgenehmigungen und verbindliche Zollauskünfte.
Sicherheitsstufen der E-Erkennung
Um sich auf diesen Portalen anzumelden, benötigen Sie ein E-Kennzeichen mit mindestens Sicherheitsstufe 3 (EH3). Der Typ und die Stufe, die Sie benötigen, ist je nach Portal unterschiedlich, aber im Allgemeinen ist Stufe 3 die am weitesten verbreitete Stufe. Wenn Sie bereits E-Kennzeichen haben, aber Stufe 1 oder 2, können Sie Ihre Stufe in wenigen einfachen Schritten anpassen. Je höher die Stufe, desto strenger wird Ihre Identität überprüft. Die E-Kennzeichnung hat 4 Sicherheitsstufen: EH2, EH2+, EH3 und EH4. Der Dienstanbieter, bei dem Sie sich anmelden, bestimmt maßgeblich die Zuverlässigkeit seiner Online-Dienste. Je höher die Zuverlässigkeitsstufe, desto sicherer und zuverlässiger ist der Zugriff und desto mehr Gewissheit hat ein Dienstleister, mit wem er Geschäfte macht. E-Recognition auf höherer Ebene bietet mehr Kontrollschritte bei der Ausgabe eines E-Recognition-Tools, außerdem können Sie sich mit 2-Faktor-Authentifizierung anmelden.
Warum ist E-Recognition für Ihr Unternehmen wichtig?
Die elektronische Erkennung ist für die folgenden Aktionen wichtig:
- Kommunikation mit den niederländischen Steuerbehörden
- Kommunikation mit oder eine mögliche Lizenzanfrage von der niederländischen Handelskammer
- Registrierung Ihres Bankkontos bei den niederländischen Steuerbehörden
- Hinterlegung Ihres Jahresberichts bei der niederländischen Handelskammer.
- OSS-Erklärung
Was brauchen Sie, um die E-Anerkennung zu beantragen?
Um die elektronische Anerkennung beantragen zu können, müssen Sie im Handelsregister der niederländischen Handelskammer eingetragen sein. Wenn Sie einen niederländischen Buchhalter oder Steuerdienstleister haben, müssen Sie die E-Anerkennung nicht selbst beantragen. Sie müssen Ihrem Buchhalter die Erlaubnis geben, Dinge für Sie zu arrangieren. Dies geschieht mit einer sogenannten Kettenautorisierung. Wie das geht, weiß Ihr Steuerdienstleister. Sie können die E-Anerkennung direkt über beantragen Intercompany Solutions, zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen und ein Angebot jederzeit zu kontaktieren.
Intercompany Solutions können die UBO-Registrierung auch in Ihrem Namen beantragen.