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Gründung einer niederländischen Tochtergesellschaft: Ihr Tor zum europäischen Geschäftserfolg

Aktualisiert am 16. Januar 2025

Möchten Sie Ihr Geschäft nach Europa ausweiten? Die Niederlande bieten internationalen Unternehmen, die eine starke Präsenz in Europa aufbauen möchten, hervorragende Möglichkeiten. Als globale Drehscheibe für Handel, Innovation und Gewerbe zählen die Niederlande regelmäßig zu den wichtigsten Geschäftsstandorten der Welt und sind damit ein idealer Standort für Ihre Tochtergesellschaft.

A Niederländische Tochtergesellschaft — eine rechtlich unabhängige Einheit, die von Ihrer Muttergesellschaft kontrolliert wird — bietet die perfekte Balance aus Autonomie und Verbindung zu Ihrem bestehenden Unternehmen. Im Gegensatz zu einer Zweigstelle bietet eine Tochtergesellschaft beschränkten Haftungsschutz und ermöglicht Ihnen gleichzeitig die uneingeschränkte Teilnahme am niederländischen und europäischen Markt. Dieser strategische Vorteil, kombiniert mit dem unternehmensfreundlichen Umfeld der Niederlande, macht sie zu einer attraktiven Wahl für die internationale Expansion.

Betrachten Sie diese überzeugenden Statistiken:

  • Platz 4 in Forbes‘ Best Countries for Business 2024
  • Platz 4 im Global Business Complexity Index 2023
  • Bietet wettbewerbsfähige Körperschaftssteuersätze: 19 % auf Gewinne bis zu 200,000 € und 25.8 % darüber
  • Strategische Lage im Herzen Europas mit Zugang zu 500 Millionen EU-Verbrauchern
  • Heimat einer erstklassigen Infrastruktur und hochqualifizierter Arbeitskräfte

Ob Sie ein wachsendes mittelständisches Unternehmen oder ein etablierter multinationaler Konzern sind, die Gründung einer niederländischen Tochtergesellschaft kann Ihr nächster Schritt zum internationalen Erfolg sein. Dieser Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie über die Gründung und den Betrieb einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden wissen müssen, von den rechtlichen Anforderungen bis hin zu praktischen Überlegungen.

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Warum die Niederlande wählen?

Die Niederlande haben viele Vorteile, angefangen von einer stabilen Wirtschaft bis hin zu einer strategischen Lage für Geschäfte. Aus diesem Grund wird das Land in renommierten Indizes häufig auf Spitzenplätzen aufgeführt. Die Niederlande gelten daher als eines der besten Länder der Welt für Geschäfte. Ein solcher prestigeträchtiger Index ist der Global Business Complexity Index 2023 (GBCI), der von der Beratungsfirma TMF Group veröffentlicht wird, die Unternehmen dabei hilft, Geschäfte in anderen Ländern zu tätigen.

Von den 78 aufgeführten Ländern belegen die Niederlande den 4. Platz, verglichen mit Platz 22 im letzten Jahr. Darüber hinaus belegen die Niederlande laut Forbes den 4. Platz unter den besten Ländern der Welt für Unternehmen im Jahr 2024. Außerdem gibt es den Global Talent Competitiveness Index 2023, der 134 Länder nach ihrer Fähigkeit bewertet, qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen, zu entwickeln und zu halten. Die Niederlande belegen auf dieser Liste den fünften Platz.

Auf jeden Fall versteht man die Botschaft: Das Land ist äußerst beliebt, wenn es um Geschäfte geht. Der attraktive und wettbewerbsfähige Körperschaftssteuersatz trägt ebenfalls zu dieser Beliebtheit bei. Für Gewinne bis zu 200,000 Euro zahlen Sie 19 % Körperschaftssteuer, über dieser Summe zahlen Sie 25.8 %. Das ist weniger als in vielen anderen europäischen Ländern. Tatsächlich sind die Niederlande in den Top 5 der attraktivsten EU-Länder für die Körperschaftssteuer aufgeführt.

Einige interessante Fakten über die Niederlande:

  • Die Niederlande sind ein Land im Nordwesten Europas
  • Die derzeitige Bevölkerung beträgt fast 18 Millionen Einwohner
  • Die Niederlande sind eine konstitutionelle Monarchie, doch der König trägt keine politische Verantwortung
  • Die Niederlande haben zwölf Provinzen mit jeweils eigenen lokalen Regierungen
  • Die niederländische Justiz wird zentral reguliert
  • Die Niederlande sind zusammen mit den Ländern Aruba, Curaçao und Sint Maarten Teil des Königreichs der Niederlande.

Gründe für die Gründung einer Tochtergesellschaft

Der Hauptgrund für die Gründung einer Tochtergesellschaft durch Unternehmer besteht darin, einem bestehenden ausländischen Unternehmen die legale Geschäftstätigkeit in den Niederlanden zu ermöglichen.

Ausländische Unternehmen, die in den Niederlanden geschäftlich tätig sein möchten, können hier ein Unternehmen gründen, das ihrer bestehenden ausländischen Rechtspersönlichkeit untersteht. Das Unternehmen fungiert dann als Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft, verfügt aber auch über ein gewisses Maß an Unabhängigkeit. Außerdem müssen sie sich sowohl mit der internationalen als auch der niederländischen Gesetzgebung auseinandersetzen.

Alle ausländischen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den Niederlanden müssen bei der Handelskammer registriert sein. Das im Ausland ansässige internationale Unternehmen kann seine Tochtergesellschaft in Holland kontrollieren, haftet jedoch im Gegensatz zu Zweigstellen nicht voll für die Schulden, Verpflichtungen und Handlungen der niederländischen Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft muss nicht dieselben Geschäftstätigkeiten ausüben wie ihre Muttergesellschaft und kann sich bei Bedarf für die Ausübung weiterer Aktivitäten registrieren lassen. Dies und die beschränkte Haftung der Muttergesellschaft sind die beiden Hauptvorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft.

Auswahl einer Unternehmensform für Ihr niederländisches Unternehmen

Wenn Sie planen, ein niederländisches Unternehmen zu gründen, müssen Sie zunächst die Art des Unternehmens wählen. In den Niederlanden gibt es grob zwei Arten von Unternehmen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

  • Personengesellschaften sind Geschäftstypen wie Einzelunternehmen und verschiedene Arten von Partnerschaften.
  • Eingetragene Unternehmen sind Unternehmensformen wie die GmbH, die AG und die Stiftung.

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Unternehmenstypen besteht darin, dass Aktiengesellschaften als eigenständige juristische Personen betrachtet werden, während Personengesellschaften eher eine Erweiterung des/der Eigentümer(s) sind. Daher genießen Sie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft nur eine beschränkte Haftung, da diese Art von Unternehmen eine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst vertragliche Vereinbarungen treffen kann. Sie haften daher im Allgemeinen nicht für Schulden, die Sie beispielsweise bei einer niederländischen BV oder NV eingehen.

Welche Rechtsform Sie wählen, hängt stark von Ihren konkreten Plänen ab, doch in fast allen Fällen entscheiden sich ausländische Unternehmer aus verschiedenen praktischen Gründen für die BV.

Was ist der Unterschied zwischen einer Niederlassung und einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden?

Eine Tochtergesellschaft gilt ebenfalls als juristische Person, die eigenständig agieren kann. Sie unterscheidet sich daher von einer Zweigniederlassung, da eine Zweigniederlassung keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Wenn es nur einen Gesellschafter gibt, wird dieser später zum Geschäftsführer-Gesellschafter. Die Tochtergesellschaft besitzt Rechtspersönlichkeit, wird aber dennoch von der Mutterholding kontrolliert.

Wie also wird diese Kontrolle erreicht?

Die Muttergesellschaft muss mindestens 50 % der Anteile der Tochtergesellschaft besitzen, um die Tochtergesellschaft kontrollieren zu können. In einigen anderen Fällen ist es auch möglich, die Kontrolle über die Tochtergesellschaft über besondere Stimmrechte oder andere Rechte der anderen Aktionäre zu erlangen.

Da diese Rechte bzw. Anteile der Muttergesellschaft die Möglichkeit geben, wichtige Entscheidungen, beispielsweise über den Vorstand, zu treffen, ist die Muttergesellschaft in der Lage, Kontrolle über die Tochtergesellschaft auszuüben.

Aufgrund der beschränkten Haftung haftet die Muttergesellschaft normalerweise nur für ihre Kapitaleinlage in die Tochtergesellschaft. Die Gründer einer niederländischen Tochtergesellschaft können zwischen zwei sehr verbreiteten Rechtsformen wählen: private oder öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die niederländische BV als Rechtsform

Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder BV) eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen. Für die Gründung einer BV als niederländische Tochtergesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich; sie kann bereits mit 1 Euro gegründet werden. Das Aktienkapital muss in nicht übertragbare Namensaktien aufgeteilt werden. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen am Kapital der Gesellschaft. Zur Geschäftsführung können ein oder mehrere Geschäftsführer ernannt werden.

Für die Gründung einer niederländischen BV gibt es je nach Hauptziel unterschiedliche Methoden: entweder die Privatsphäre der Geschäftsführer und Gesellschafter, Steuerminimierung, eine Holdingstruktur für internationale Geschäfte oder eine BV im Besitz einer speziellen Struktur, z. B. einer Stiftung.

Die niederländische NV als Rechtsform

Unternehmer können auch eine Aktiengesellschaft (NV) als Tochtergesellschaft gründen. Beachten Sie, dass das zur Gründung einer NV erforderliche Mindestkapital 45,000 Euro beträgt, aufgeteilt in Inhaber- und Namensaktien. NVs können im Gegensatz zu privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung Aktienzertifikate für Inhaberaktien ausstellen. Aktien können auch übertragbar sein. Die Aktionäre haften beschränkt für das Kapital, das sie der Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben.

Im Gegensatz zu BVs können NVs an der Börse gehandelt werden, und jeder kann Anteile an dieser Art von Unternehmen kaufen. Beachten Sie, dass niederländische Tochtergesellschaften mindestens zwei Geschäftsführer haben müssen, die einen Vorstand bilden. Es kann auch ein Aufsichtsrat eingerichtet werden, der die Aktivitäten der Geschäftsführer überwacht. Große Unternehmen wie NVs unterliegen strengeren Anforderungen in Bezug auf Jahresberichte, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung.

Besteuerung niederländischer Tochtergesellschaften

Jede in den Niederlanden registrierte Tochtergesellschaft gilt als ansässiges Unternehmen und muss Körperschaftssteuer zahlen, die mit der jedes anderen lokalen Unternehmens identisch ist. Daher ist die Registrierung bei den niederländischen Steuerbehörden obligatorisch. Die Tochtergesellschaft muss auch bei der Sozialversicherungsbehörde registriert sein, um vor Ort Mitarbeiter einstellen zu können.

Die Körperschaftsteuer beträgt in den Niederlanden 19 % für Jahresgewinne bis 200,000 Euro und 25.8 % für Einkünfte, die diesen Schwellenwert überschreiten, im Jahr 2025.

Nationale Unternehmen zahlen Steuern auf alle weltweit erzielten Gewinne. Holland ist EU-Mitglied, daher gilt die EU-Richtlinie für Mutter- und Tochtergesellschaften auch für niederländische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen.

Die Richtlinie und die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Niederlanden und anderen Ländern garantieren erhebliche Steuererleichterungen und -anreize. Weitere Steuern, die niederländische Unternehmen zahlen müssen, sind die Grundsteuer, die Übertragungssteuer und Beiträge zur Sozialversicherung. Das Geschäftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Alle Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen müssen den niederländischen Berichts- und Rechnungslegungsgrundsätzen folgen. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht kann zu hohen Geldbußen und Strafen führen.

Wie gründe ich eine Tochtergesellschaft in den Niederlanden?

Wenn Sie eine Tochtergesellschaft gründen möchten, Intercompany Solutions kann Sie während des gesamten Prozesses unterstützen. Dies kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen, da das Verfahren schwierig durchzuführen ist, wenn Sie von einem anderen Land aus tätig sind. Mit einer Vollmacht können Sie uns beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln, was bedeutet, dass Sie nicht persönlich in die Niederlande reisen müssen, um die Tochtergesellschaft zu gründen.

Als Erstes müssen Sie prüfen, ob der von Ihnen für die Tochtergesellschaft gewählte Name einzigartig ist. Dies geschieht bei der niederländischen Handelskammer. Anschließend wird eine Bestätigung der Gültigkeit des Namens per E-Mail gesendet. Wenn der Name verfügbar ist, können die Gründer mit der Registrierung fortfahren. Anschließend benötigen wir noch einige zusätzliche Informationen von Ihnen:

  • Die Namen aller Aktionäre
  • Gültige Ausweise aller Aktionäre
  • Eine gültige Registrierungsadresse in den Niederlanden für Ihre Tochtergesellschaft

Sobald wir diese Informationen haben, gehen wir zu einem Notar, um die Tochtergesellschaft zu gründen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Gründung einer niederländischen BV. Da die Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals Teil der Gründung ist, müssen Sie ein Konto bei einer örtlichen Bank eröffnen, das erforderliche Kapital einzahlen und ein Dokument zur Bestätigung der Einzahlung erhalten. Vor der Registrierung bei der Handelskammer müssen die Gründer der Tochtergesellschaft auch eine Unbedenklichkeitserklärung des Justizministeriums einholen. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Antrag einreichen und die entsprechenden Gebühren entrichten. Die Satzung, der Antrag auf Gründung der Tochtergesellschaft und die Gründungsurkunde werden dann vom Notar fertiggestellt. Alle oben genannten Dokumente müssen der Handelskammer zusammen mit einer Einzahlungsbescheinigung und der Unbedenklichkeitserklärung vorgelegt werden. Das Verfahren zur Registrierung einer Tochtergesellschaft für Geschäftszwecke in Holland ist unkompliziert und dauert ungefähr 3-5 Werktage, vorausgesetzt, Sie können uns alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusenden.

Kann ein Ausländer in den Niederlanden ein Unternehmen gründen?

Intercompany Solutions hat Hunderten von ausländischen Unternehmern aus über 50 verschiedenen Ländern geholfen. Zu unseren Kunden zählen kleine Ein-Mann-Startups bis hin zu multinationalen Konzernen und alles dazwischen. Unsere Prozesse sind auf ausländische Unternehmer ausgerichtet und daher kennen wir die praktischsten Möglichkeiten, Sie bei der Unternehmensregistrierung zu unterstützen. Wir können Ihnen beim gesamten Paket der Unternehmensregistrierung in den Niederlanden behilflich sein:

  • Firmengründung in den Niederlanden
  • Eröffnung eines lokalen Bankkontos
  • Antrag auf Mehrwertsteuer oder EORI-Nummer
  • Anträge für verschiedene Genehmigungen
  • Beantragung eines Visums oder einer Gründungserlaubnis
  • Starthilfe
  • Finanzdienstleistungen
  • Verwaltungsdienste
  • Büroservice
  • Rechtsberatung
  • Steuer- und Finanzdienstleistungen
  • Medien
  • Allgemeine Unternehmensberatung

Wir verbessern ständig unsere Qualitätsstandards, um kontinuierlich einwandfreie Dienstleistungen zu liefern.

Wie Intercompany Solutions kann dir helfen

Intercompany Solutions hat in den vergangenen Jahren Tausenden von ausländischen Unternehmern geholfen, ein niederländisches Unternehmen zu gründen, über eine Tochtergesellschaft in die Niederlande zu expandieren und alle möglichen zusätzlichen Dienstleistungen anzubieten.

Angefangen bei der Eröffnung eines niederländischen Bankkontos, über die Beantragung einer Genehmigung und die Erlangung einer EORI-Nummer bis hin zur Einreichung regelmäßiger Steuererklärungen und spezialisierter Rechtsberatung. Wir unterstützen Sie bei allem, was Sie über die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden wissen müssen, und kümmern uns professionell und effektiv um diese Angelegenheiten.

Wir bieten unsere Dienstleistungen zu äußerst wettbewerbsfähigen Preisen an, die wir auch zu interessanten Paketangeboten kombinieren können. Wenn Sie weitere Informationen zu den Verfahren zur Gründung eines niederländischen Unternehmens benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere lokalen Vertreter. Sie geben Ihnen weitere Informationen zur Unternehmensgründung und Rechtsberatung.

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