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Professionelle Partnerschaft in den Niederlanden (Maatschap)

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Merkmale der niederländischen Berufspartnerschaft

Im Zusammenhang mit dem niederländischen Gesetz unterscheidet sich die "maatschap" oder die Berufspartnerschaft von den anderen Formen der Partnerschaft (allgemein und begrenzt), da sie eine Zusammenarbeit von Fachleuten, zB Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Rechtsanwälten, Zahnärzten oder Wirtschaftsprüfern darstellt Ziel ist nicht die gemeinsame Durchführung von Geschäftsaktivitäten. Die Partner dieser Form der Kooperation heißen "maten". Jeder "maat" beteiligt sich an der Partnerschaft, indem er persönliche Vermögenswerte, Anstrengungen und / oder Kapital beisteuert. Ziel der Kooperation ist es, sowohl das Arbeitseinkommen als auch die angefallenen Kosten zu teilen.

Gründung einer professionellen Partnerschaft in den Niederlanden

Für die Gründung von professionellen Partnerschaften erfordert das Gesetz nicht den Abschluss eines Vertrags zwischen den Partnern. Es liegt jedoch im besten Interesse der Partner, eine Vereinbarung zu erarbeiten. Das Partnerschaftsabkommen kann Bestimmungen enthalten, die Folgendes betreffen:

  • die Beiträge jedes Partners;
  • die Gewinnausschüttung proportional zu den Beiträgen (es ist nicht möglich, alle Gewinne auf einen einzigen Partner zu übertragen);
  • die Verteilung der Befugnisse: Alle Partner können als Manager fungieren, sofern nicht anders vereinbart. Seit Juli 2008 müssen professionelle Partnerschaften im Handelsregister eingetragen werden. Diese Anforderung ist nicht relevant für intern agierende Partnerschaften, z. B. wenn Ausgaben zusammengelegt werden.

Haftung der Partnerschaft

Autorisierte Partner können Verträge unterzeichnen, die die gesamte Partnerschaft binden. Jeder der Partner kann gleichermaßen verantwortlich sein. Wenn ein Partner über seine Befugnisse hinaus handelt, haften die übrigen Partner in der Regel nicht für seine Handlungen. Verantwortlich ist nur der verantwortliche Partner. Berufliche Partnerschaften haben kein vom persönlichen Vermögen der Partner getrenntes Kapital. Gläubiger mit Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft können von jedem Partner einen anteiligen Teil zurückfordern; solche Gläubiger werden nicht über diejenigen mit Ansprüchen auf das persönliche Vermögen eines Partners eingestuft. Verheiratete professionelle Partner sind in der gleichen Position wie allgemeine Partner in VOFs oder Lebensläufe. Es liegt in ihrem Interesse, Vorverträge oder Nachverträge zu schließen. Lesen Sie mehr über das niederländische Insolvenzrecht.

Soziale Sicherheit und Steuern

Jeder Partner ist in Bezug auf seinen Gewinnanteil einkommenssteuerpflichtig. Wenn ein Partner von der Steuerbehörde als Unternehmer betrachtet wird, kann er / sie mit latenten Steuern Vergütungen für Unternehmertum, Investitionen und Ruhestand erhalten. Was die Sozialversicherungsbeiträge anbelangt, so gelten für Partner - Unternehmer dieselben Regeln wie für Inhaber von Einzelunternehmen.

Falls Sie über die niederländische Generalpartnerschaft lesen möchten Klicke hier.

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