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Steuer auf die Erbschaft eines Unternehmens

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Wenn ich also ein Unternehmen in den Niederlanden erbe, muss ich dann Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen?
Ja, wenn Sie ein Unternehmen erben oder geschenkt bekommen, zahlen Sie Steuern. Wie viel? Das hängt vom Wert des Unternehmens ab. Und manchmal bekommt man eine Ausnahme.

Wenn Sie das Unternehmen weiterführen, können Sie sich von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreien lassen
Zum Beispiel, wenn Sie den Familienbetrieb von Ihren Eltern übernehmen. Dieses Schema wird als Unternehmensnachfolgeregelung bezeichnet(1). Sie zahlen dann weniger oder keine Steuern.

Wann können Sie die Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen?

  • Das Geschäft muss ein aktives, fortlaufendes Geschäft sein. Wenn es sich nur um Investitionen handelt, ist dies nicht Gegenstand dieser Regelung.
  • Darüber hinaus muss der Vorbesitzer das Unternehmen seit mindestens 5 Jahren besitzen, im Falle des Verstorbenen beträgt dieser Zeitraum jedoch nur ein Jahr.
  • Schließlich darf das Unternehmen nicht kurz nach der Übernahme aufhören. Sie müssen die Aktivitäten des Unternehmens mindestens 5 Jahre lang fortsetzen. Sie haben Anteile an einem Unternehmen erworben? Dann müssen Sie für mindestens 5 Jahre Eigentümer dieser Anteile bleiben.

Wie nutzen Sie diese Unternehmensnachfolgeregelung?
Sie müssen eine Schenkungssteuer- oder Erbschaftsteuererklärung einreichen und angeben, dass Sie die Befreiung wünschen. Wir raten Ihnen dringend, bei einer Unternehmensübernahme einen Berater hinzuzuziehen. Sie können Ihnen auch helfen, den Wert des Unternehmens für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu ermitteln.

Sind Sie Erbe eines Unternehmers? Nach dem Tod des Unternehmers müssen Sie sich mit verschiedenen steuerlichen Fragen wie Erbschaftsteuer und substanziellen Zinsen befassen. Ein Testamentsvollstrecker kann Ihnen bei der Abwicklung des Erbes gute Dienste leisten.

Großes Interesse am niederländischen Recht
Besitz von mindestens 5 Prozent der Aktien von a BV-Unternehmen oder NV wird als wesentliches Interesse bezeichnet. Im Todesfall geht der wesentliche Anteil auf Sie als Erbe über. Für den Gewinn aus einer wesentlichen Beteiligung müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Dies gilt nur, wenn die Aktien in Ihr Privatvermögen übergehen und Sie in den Niederlanden steuerpflichtig sind.

Wenn Sie sich nach dem Erwerb der Aktien entscheiden, auszuwandern oder die Aktien in eine andere (Holding-)Gesellschaft zu platzieren, wird dies von den Finanzbehörden als steuerpflichtiger Vorgang betrachtet.

Erbschaftssteuer
Sobald der Nachlass beglichen ist, müssen Sie als Erbe die Erbschaftssteuer (eine Steuer auf den Wert der Anteile oder deren Hinterlegungsscheine) bezahlen. Bei einem hohen Geschäftswert bedeutet dies oft einen hohen Betrag pro Erbe. Dies kann den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wenn die Erbschaftssteuer daraus abgeführt wird. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Zahlungsaufschub vor. Dann ist diese Steuer in 10 gleichen Jahresraten zu entrichten.

Fortführung des Geschäfts
Möchten Sie das geerbte Geschäft weiterführen? Wenn Sie die Möglichkeit der Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen, müssen Sie einen Großteil des Wertes des Betriebsvermögens nicht versteuern. Sehen Sie sich weitere Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge an.

Quellen:
https://ondernemersplein.kvk.nl/belastingzaken-bij-erven-van-een-onderneming/

https://www.bedrijfsopvolging.nl/kennisbank/bedrijfsopvolgingsregeling-borbof/

https://www.erfwijzer.nl/onderneming.html

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