UBO-Register
Aktualisiert am 19. Februar 2024
Am 27. September 2020 haben die Niederlande eingeführt neue Bestimmungen bezüglich des Endbegünstigten. Die Vorschriften sind eine notwendige Änderung aufgrund neuer EU-Verordnungen im Zusammenhang mit Steuervermeidung und Unternehmenstransparenz.
Was ist ein UBO?
Ein UBO ist ein "ultimativer begünstigter Eigentümer", was bedeutet: Die Person, die tatsächlich die Kontrolle, das Eigentum oder eine Autoritätsposition über das Unternehmen hat. Das UBO kann wie folgt qualifiziert werden:
- Eine Person mit mehr als 25% der Aktien des Unternehmens
- Eine Person mit mehr als 25% der Stimmrechte der Gesellschaft
- Eine Person, die (tatsächlich) das Unternehmen kontrolliert (auch wenn sie keine Aktien schuldet
Das letzte Kriterium soll Szenarien umfassen, in denen eine Person die Kontrolle hat, ohne über einen der Anteile zu verfügen. Stellen Sie sich einen Geschäftsinvestor vor, der das Unternehmen finanziert hat, aber unter strengen Bedingungen wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung dieses Investors trifft.
Ein weiteres Beispiel könnte das Szenario eines nominierten Aktionärs sein. Ein nominierter Aktionär wird häufig in Offshore-Steueroasen gesehen, in denen ein Anwalt oder ein Vertreter des Unternehmens die Aktien für den Kunden (den „tatsächlichen“ Eigentümer) hält. Die niederländische Gesetzgebung erlaubt solche Nominierungsstrukturen nicht.
Was ist das Ziel der neuen Gesetzgebung
Nach der neuen Gesetzgebung ist es erforderlich, der Öffentlichkeit Einblick in die Aktienstrukturen und die Kontrolle von Unternehmen zu geben. Oberstes Ziel ist die Bekämpfung von Steuervermeidung, Betrug, Geldwäsche und Korruption.
Welche Unternehmen müssen sich unter der neuen UBO-Registrierung registrieren lassen?
- Alle Aktiengesellschaften (NV) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BV), die nicht öffentlich gehandelt werden
- Alle anderen Stiftungen, Kooperationen und sonstigen privaten Einrichtungen
Mit Ausnahme von
- Börsennotierte Unternehmen
- Einzelunternehmer / Ein-Mann-Unternehmen
- Öffentliche Firmen
Die Daten, die "öffentlich" sind oder angefordert werden können, lauten wie folgt
- Der Vor- und Nachname
- Das Geburtsjahr und der Geburtsmonat
- Staatsangehörigkeit
- Staat des Wohnsitzes
- Art und% des wirtschaftlichen Interesses der UBO
Der öffentliche Teil des UBO-Registers kann nur nach dem Namen des Unternehmens durchsucht werden. Es ist nicht möglich, das UBO-Register nach dem Namen der Person zu durchsuchen. Das Anfordern von Daten aus dem Register kostet Geld.
Das UBO-Register wird sicherstellen, dass die Richtlinien des europäischen Datenschutzgesetzes der DSGVO sowie des strengeren niederländischen Datenschutzgesetzes eingehalten werden.
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