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Das niederländische Start-up-Visum

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Die Niederlande sind bekannt für ihre einladende und dynamische Atmosphäre und ziehen junge Leute an, die gerne studieren oder ihr Glück bei der Unternehmensgründung versuchen möchten. Investoren, die Start-up-Unternehmen im Land eröffnen möchten, benötigen dazu eine Aufenthaltserlaubnis. Das Dokument wird ausgegeben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Antrag wird beim Immigration and Naturalization Service eingereicht (IND) zur Genehmigung. Internationale Bewohner interessiert an Zuwanderung in die Niederlande kann vor Beginn des Verfahrens um Hilfe bitten.

Bewerbungsvoraussetzungen für ein Start-up Visa

Die allgemeinen Bedingungen für die Beantragung eines Startvisums beinhalten den Besitz eines gültigen Reisedokuments, keinen kriminellen Hintergrund und einen durchgeführten Tuberkulose-Test (der Test ist unter bestimmten Umständen nicht obligatorisch).

Der Antragsteller muss auch einen niederländischen "Facilitator" (Business-Mentor) haben, um ein Start-Visum / eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen dem Antragsteller und dem Vermittler müssen im Voraus besprochen werden und die Parteien müssen die Bedingungen schriftlich vereinbaren (durch Unterzeichnung einer Vereinbarung). Darüber hinaus muss der Antragsteller eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Produkt anbieten, einen detaillierten Start-up-Geschäftsplan haben, finanziell in der Lage sein, im Land zu leben und schließlich das Registrierungsverfahren beim niederländischen Handelsregister abschließen (der Mentor muss auch eine Registrierung haben) ).

Der Business Mentor oder Facilitator muss auch bestimmte Bedingungen erfüllen, um als solcher zu qualifizieren. Unsere Berater kennen das niederländische Einwanderungsgesetz. Sie können Ihnen die Bedingungen vor der Einreichung des Antrags erläutern und die erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Alle Beiträge in einer anderen Sprache als Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch müssen übersetzt werden.

Verfahren nach Beantragung eines niederländischen Start-up-Visums

Unternehmer, die lokale Unternehmen gründen möchten, müssen oft länger präsent sein und benötigen deshalb ein langfristiges Visum. Sie können sich gleichzeitig für dieses Dokument und die Aufenthaltsgenehmigung bewerben. Wenn Sie die angegebenen Bedingungen erfüllen, erhalten Sie das Visum für Neugründungen innerhalb von neunzig Tagen nach Einreichung Ihres Antrags. Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis spätestens vierzehn Tage nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden abholen.

Unsere lokalen Einwanderungsexperten können Ihnen mehr Informationen über den Antragsprozess für ein Start-up-Visum geben. Wenn Sie eine Einwanderung planen, beachten Sie bitte, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen und sich bei der Gemeinde anmelden müssen. Wenn Sie detaillierte Informationen über die Möglichkeiten benötigen, um eine niederländische Niederlassung als Inhaber eines Start-up-Unternehmens zu erhalten, wenden Sie sich an unsere Spezialisten für Einwanderung.

Lesen Sie hier wenn Sie nach Informationen über das niederländische Selbstständige-Visum suchen.

Legale Aufenthalts- / Kurzaufenthaltsvisa

Grundvoraussetzung für eine Erwerbstätigkeit in den Niederlanden ist immer ein rechtmäßiger Aufenthalt, der eine Aufenthaltserlaubnis und oft auch ein Einreisevisum/eine Einreiseerlaubnis erfordern kann.

Das Aufenthaltsrecht unterscheidet sich für EU-/EWR-Bürger und diejenigen anderer Länder.

Bürger der EU-Staaten, Islands, Liechtensteins und Norwegens (sogenannte Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) sowie Schweizer Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um in die Niederlande einzureisen, dort zu bleiben, zu leben und zu arbeiten. Reisepass oder Personalausweis sind ausreichender Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

Staatsangehörige anderer Länder, die länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis (MVV) und eine Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von der niederländischen Einwanderungsbehörde IND (Immigratie en Naturalisatie Dienst), der maßgeblichen Quelle für Aufenthaltstitel.

Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige oder Schweizer, die länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, benötigen in der Regel eine niederländische Aufenthaltserlaubnis. Sofern nicht befreit, ist zusätzlich eine Einreiseerlaubnis (MVV) sowie eine vorherige Integrationsprüfung erforderlich.

Sie benötigen kein MVV, wenn:

Sie (oder ein naher Verwandter) aus der EU/EWR/Schweiz kommen;
Sie besitzen bereits eine gültige niederländische Aufenthaltserlaubnis;
Sie besitzen bereits eine von einem anderen Staat der Europäischen Gemeinschaft (EG) ausgestellte „Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG“;
Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land, das Teil des Schengen-Raums ist;
Sie besitzen bereits seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte in einem anderen EG-Staat;
Sie die Staatsangehörigkeit Australiens, Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, Südkoreas, der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vatikanstadt besitzen;
Ihr Kind (unter 12 Jahren) wurde in den Niederlanden geboren und Sie haben einen rechtmäßigen Wohnsitz in den Niederlanden.
Eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie persönlich bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Konsulat in einem beliebigen Land, sofern Sie sich in diesem Land rechtmäßig aufhalten. Mit nur einem Touristenvisum qualifizieren Sie sich nicht als rechtmäßiger Einwohner.

Über das Einreise- und Aufenthaltsverfahren (TEV) können Sie MVV und Aufenthaltserlaubnis in einem Antrag beantragen.

Wenn Sie von der MVV-Pflicht befreit sind, können Sie oder Ihr Sponsor bereits im Ausland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, oder Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits in den Niederlanden beantragen.

Innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden oder einem anderen Land des Schengen-Raums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach 90 Tagen benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Andernfalls werden Sie sich illegal in den Niederlanden aufhalten.

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