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Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Russland zum 1. Januar 2022 gekündigt

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Am 7. Juni letzten Jahres informierte die niederländische Regierung das Kabinett darüber, dass die russische Regierung der Beendigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Niederlanden und Russland offiziell zugestimmt hat. Daher besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen den Niederlanden und Russland. Der Hauptgrund dafür liegt in den gescheiterten Verhandlungen im Jahr 2021 über ein mögliches neues Steuerabkommen zwischen den Ländern. Eines der Hauptprobleme war der russische Wunsch, die Kapitalflucht durch eine Erhöhung des Steuersatzes zu verhindern.

Was war das Ziel der Verhandlungen?

Die Niederlande und Russland wollten ausloten, ob sie sich beiden Ansichten anschließen könnten. Die Russen wollten die Kapitalflucht verhindern, indem sie die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen auf 15 % erhöhten. Es würden nur einige geringfügige Ausnahmen gelten, wie z. B. direkte Tochtergesellschaften börsennotierter Unternehmen und bestimmte Arten von Finanzierungsvereinbarungen. Kapitalflucht ist im Grunde der Abfluss von Kapital und Finanzvermögen in großem Umfang aus einer Nation. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie Währungsabwertung, die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen oder einfach wirtschaftliche Instabilität innerhalb einer bestimmten Nation. Dies geschieht auch in der Türkei, beispielsweise.

Die Niederländer lehnten diesen russischen Vorschlag jedoch ab. Dies liegt vor allem daran, dass vielen Unternehmern der Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen versperrt wäre. Russland schlug daraufhin vor, die Ausnahme auf Privatunternehmen auszudehnen, vorausgesetzt, dass die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer dieser Unternehmen auch niederländische Steueransässige sind. Dies würde bedeuten, dass jeder Inhaber einer niederländischen BV vom Doppelbesteuerungsabkommen profitieren könnte. Dies würde jedoch in vielen Situationen, die die Niederlande nicht als Abkommensmissbrauch betrachten, immer noch den Zugang zum Steuerabkommen blockieren. Ausländische Unternehmer könnten beispielsweise nicht von dem Abkommen profitieren. Denn ein großer Teil der niederländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird von ausländischen Unternehmern gegründet.

Auch die Besteuerung von Immobiliengesellschaften ist ein Diskussionspunkt. Die Beendigung des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Russland könnte sehr negative Folgen für Investoren und den Handel zwischen den beiden Ländern haben. Ein prominentes Beispiel ist die vollständige Befreiung von der Dividendensteuer, wie sie im niederländischen Recht vorgesehen ist. Diese entfällt, was zu einer Abgabe von 15 % auf Dividendenzahlungen niederländischer Steuerzahler an russische Aktionäre führt. Andererseits kann Russland höhere Steuern auf Dividenden, Lizenzgebühren und Zinszahlungen erheben. Diese sind von den niederländischen Steuern nicht abzugsfähig. Das gesamte Szenario bringt viele Geschäftsinhaber in unsicheres Fahrwasser, insbesondere Unternehmen, die mit russischen Unternehmen zu tun haben.

Das Denunziationsverfahren

Der ganze Prozess bis zur Denunziation hat tatsächlich mehrere Jahre gedauert. Im Dezember 2020 gab das russische Finanzministerium die Denunziation bekannt. Der erste praktische Schritt wurde im April 2021 unternommen, als der Staatsduma ein Gesetzentwurf zur Kündigung vorgelegt wurde. Nachdem dieser Gesetzentwurf mehrere Phasen der Prüfung und Korrektur durchlaufen hatte, wurde er Ende Mai 2021 fertiggestellt. Der Gesetzentwurf wurde dann auch eingereicht. Im Juni 2021 haben die Niederlande das Aufforderungsschreiben erhalten und auch darauf reagiert. Jedes Steuerabkommen kann einseitig, spätestens sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres, durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Somit besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Steuerabkommen mehr zwischen den Niederlanden und Russland.

Reaktion der niederländischen Regierung auf diese Änderungen

Nachdem der niederländische Finanzminister die Aufforderung zur Kündigung erhalten hatte, antwortete er mit der Botschaft, dass es immer noch vorzuziehen sei, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.[1] Die Verhandlungen über dieses Steuerabkommen laufen seit 2014. Tatsächlich kam es im Januar 2020 zu einer Einigung zwischen Russland und den Niederlanden. Russland leitete jedoch unabhängig voneinander bestimmte Verfahren ein, die darauf abzielten, Steuerabkommen auch mit mehreren anderen Ländern zu ändern. Dazu gehören unter anderem die Schweiz, Singapur, Malta, Luxemburg, Hongkong und Zypern. Der russische Vorschlag zielt hauptsächlich darauf ab, den Quellensteuersatz von 5 % auf 15 % zu erhöhen. Wie oben ausgeführt, umfasst dies nur wenige Ausnahmen. Diese Länder werden auch als Jurisdiktionen des russischen WHT-Protokolls bezeichnet.

Nachdem Russland diese Änderungen initiiert hatte, war das frühere Abkommen nicht mehr gültig, da Russland den Niederlanden genau dasselbe anbot, wie es den anderen Ländern angeboten wurde. Eines der Hauptprobleme dieses Protokolls ist die Tatsache, dass es immer gelten würde, sogar im Falle eines Vertragsmissbrauchs. Der ursprüngliche Vertrag enthielt einen Quellensteuersatz von 5 %, aber mit dem russischen Protokoll würde dieser auf 15 % steigen. Eine solche Erhöhung kann die Geschäftswelt sehr stark treffen, daher die Befürchtung der niederländischen Regierung, den russischen Wünschen nachzukommen. Alle Firmeninhaber in den Niederlanden würden die Folgen spüren, und dieses Risiko ist einfach zu groß, um es einzugehen. Die Niederlande versuchten, dem russischen Vorschlag mit ihren eigenen Vorschlägen entgegenzuwirken, wie z. B. die Erlaubnis für nicht börsennotierte niederländische Unternehmen, den niedrigeren Satz zu verwenden, sowie neue Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Aber Russland lehnte diese Vorschläge ab.

Welche Folgen hat diese Denunziation?

Die Niederlande gelten als bedeutender Investor in Russland. Daneben ist Russland ein sehr wichtiger Handelspartner der Niederländer. Die Denunziation wird sicherlich gewisse Konsequenzen haben, insbesondere für Unternehmen, die aktiv mit den Niederlanden Geschäfte machen. Die mit Abstand bedeutendste Folge ist der höhere Steuersatz. Ab dem 1. Januar 2022 unterliegen alle Dividendenzahlungen aus Russland in die Niederlande einer Quellensteuer von 15 %, was zuvor einem Steuersatz von 5 % entsprach. Bei der Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren ist die Erhöhung sogar noch gewaltiger: Sie geht von 0 % auf 20 %. Außerdem besteht das Problem der Verrechnung dieser hohen Steuersätze mit der niederländischen Einkommensteuer, da dies möglicherweise nicht mehr möglich ist. Dies bedeutet, dass einige Unternehmen mit Doppelbesteuerung rechnen müssen.

In einigen Fällen kann eine Doppelbesteuerung auch nach der Kündigung noch vermieden werden. Ab dem 1. Januar 2022 kann unter bestimmten Umständen der Doppelbesteuerungserlass 2001 (Besluit voorkoming dubbele belasting 2001) geltend gemacht werden. Dies ist ein einseitiger niederländischer Plan, der verhindert, dass in den Niederlanden ansässige oder niedergelassene Steuerzahler für dasselbe Einkommen zweimal besteuert werden, nämlich in den Niederlanden und in einem anderen Land. Dies gilt nur für eine Reihe spezifischer Situationen und auch unter bestimmten Bedingungen. Anspruch auf Befreiung hat beispielsweise ein niederländischer Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Russland. Anspruch auf Befreiung hat auch ein niederländischer Arbeitnehmer, der im Ausland arbeitet und dafür bezahlt wird. Darüber hinaus können alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen den Beteiligungs- und Beteiligungsfreibetrag dauerhaft in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus gilt für niederländische Unternehmen weiterhin die Freistellung für ausländische Unternehmensgewinne (im Rahmen der Beteiligungsfreistellung und der Objektfreistellung) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Hauptfolge der neuen Situation ist, dass Russland (höhere) Quellensteuern auf ausgehende Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen erheben kann. Diese Quellensteuern sind im abkommensfreien Zustand nicht mehr verrechnungsfähig. Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen alle Zahlungen beteiligter Unternehmen sowohl in den Niederlanden als auch in Russland der Besteuerung, was bedeutet, dass die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung besteht. Dies bedeutet, dass einige Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten, ohne entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie derzeit ein Unternehmen in den Niederlanden besitzen, kann das Fehlen des Doppelbesteuerungsabkommens Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Vor allem, wenn Sie mit Russland Geschäfte machen. Wir empfehlen Ihnen, den finanziellen Teil mit einem Experten zu diesem Thema zu prüfen, z Intercompany Solutions. Wir können Ihnen helfen, Ihre Situation einzuschätzen und zu sehen, ob es Lösungen für mögliche Probleme gibt. Sie könnten verschiedene Änderungen vornehmen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Sie könnten beispielsweise nach verschiedenen Geschäftspartnern in anderen Ländern suchen, die noch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden haben. Wenn Sie Produkte von und nach Russland importieren oder exportieren, können Sie sehen, ob Sie neue Händler oder Kunden finden können.

Wenn Ihr Unternehmen sehr stark mit Russland verbunden ist, können wir gemeinsam prüfen, ob Ihr Unternehmen möglicherweise unter eine der im Doppelbesteuerungserlass 2001 (Besluit voorkoming dubbele belasting 2001) genannten Ausnahmen fällt. Wie bereits erwähnt; Wenn Sie auch eine Betriebsstätte in Russland haben, müssen Sie wahrscheinlich nicht doppelt Steuern zahlen. Die Niederlande diskutieren dieses Problem weiterhin mit Russland, und der niederländische Staatssekretär für Finanzen hofft, noch in diesem Jahr eine Lösung zu finden. Es ist also noch nicht in Stein gemeißelt, obwohl wir Ihnen dringend raten, flexibel und wachsam zu bleiben. Wenn es etwas gibt Intercompany Solutions Ihnen weiterhelfen können, wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei Veränderungen, die Ihr Unternehmen anstoßen muss.

[1] https://wetten.overheid.nl/BWBV0001303/1998-08-27

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