Besteuerung niederländischer Niederlassungen
Aktualisiert am 12. Februar 2024
In den Niederlanden unterliegen lokale Gesellschaften und Zweigniederlassungen dem gleichen allgemeinen Besteuerungssystem nach nationalem Recht. Dennoch gibt es besondere Unterschiede, da Zweigniederlassungen nicht verpflichtet sind, bestimmte Steuern, die für andere Unternehmen erforderlich sind, zu übernehmen. Falls Sie eine niederländische Niederlassung besitzen, können unsere lokalen Administratoren prüfen, welche Steuerverbindlichkeiten in Ihrer Situation gelten.
Niederländisches Steuerregime für Filialen
Die niederländischen Steuervorschriften sehen eine gleichmäßige Besteuerung von Zweigniederlassungen und Unternehmen hinsichtlich der Steuersätze für erwirtschaftete Gewinne vor. Daher, wenn Sie eine ausländische Firma besitzen und sich dafür entscheiden eine niederländische Niederlassung gründen, beträgt die zu übertragende Steuer 19 % für Gewinne unter 200 000 EUR und 25.8 % für den Betrag, der diesen Schwellenwert im Jahr 2024 überschreitet.
Die nationale Regierung bietet Anreize für internationale Investoren, die Niederlassungen in Holland eröffnen. Sie unterliegen keiner Quellensteuer, wohingegen gebietsansässige Unternehmen eine Quellensteuer von 15% entrichten. Es ist auch möglich, Klarheit in der Angelegenheit zu haben und eine zu erhalten Steuervorbescheid von den Behörden.
Unsere niederländischen Finanzverwalter können Ihnen weitere Informationen zur Besteuerung von Zweigniederlassungen in den Niederlanden geben. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen zu diesem Thema an sie zu wenden.
Niederlassungssteuerpflichten in den Niederlanden
Im Gegensatz zu Repräsentanzen ermöglichen Zweigniederlassungen internationalen Investoren, Geschäfte in Holland zu tätigen. Daher müssen Zweigniederlassungen bei der Handelskammer und dem Finanzamt angemeldet werden. Sie unterliegen nicht der Steuer für die Kapitalregistrierung, auch wenn sie Einzahlungen auf ihr Kapital erhalten.
In den Niederlanden sind die Mehrwertsteuer- und Lohnsteuersätze für Zweigniederlassungen identisch mit denen für einheimische Unternehmen. Die Beträge variieren in Bezug auf Umfang und Umfang der kommerziellen Aktivitäten. Die Einstellung von Mitarbeitern und ihre tatsächliche Anzahl können mit spezifischen Steuerverpflichtungen verbunden sein.
Haben Sie Fragen zu den für die niederländische Niederlassung Ihres Unternehmens geltenden Steuervorschriften oder zur Höhe der von Ihnen zu zahlenden Arbeitnehmersteuern? Bitte zögern Sie nicht, sich mit unseren niederländischen Buchhaltungsspezialisten in Verbindung zu setzen.
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