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Kooperative Compliance und Regelungen in Holland

Aktualisiert am 19. Februar 2024

Ein charakteristisches Merkmal des Steuersystems in den Niederlanden ist die Option, die Behandlung bestimmter Transaktionen oder Vorgänge mit den Steuerbehörden im Voraus zu prüfen. Die Steuerverwaltung kann Ihnen eine Vorabfreigabe erteilen. Die nationalen Steuerbehörden können mit dem Steuerzahler zwei Arten von Vereinbarungen abschließen: a Vorauskalkulationsvereinbarung (APA) oder eine Vorsteuerentscheidung (ATR).

APAs sind Vereinbarungen, bei denen die Steuerbehörden die Preisberechnungsmethode angeben, die der Steuerpflichtige auf unternehmensbezogene Transaktionen anwenden wird. Dieses Programm gibt den Steuerzahlern die Option, potenzielle oder tatsächliche Streitigkeiten bezüglich der Verrechnungspreise auf kooperative und proaktive Weise zu lösen oder zu vermeiden.

ATRs sind Vereinbarungen mit den Steuerbehörden, die die rechtlichen Verpflichtungen und Rechte der Steuerpflichtigen in ihrer jeweiligen Situation festlegen.

APAs und ATRs sind sowohl für die Steuerbehörden als auch für den Steuerpflichtigen verbindlich. Ihre Schlussfolgerung unterliegt besonderen Substanzanforderungen. Im Allgemeinen kann die Steuerbehörde Anträge auf ATRs, APAs und andere Anfragen (z. B. Umsatzsteuerregistrierung, Fiskalunion oder vereinfachter Zusammenschluss) ohne nennenswerte Verzögerungen bearbeiten.

Das EU-Recht verlangt die Steuerbehörden in Holland automatischer Datenaustausch über APA und ATR mit den nationalen Steuerbehörden in anderen Mitgliedstaaten. Die Steuerverwaltung hat Standarddokumente erstellt, die der Steuerpflichtige ausfüllen muss, um grenzüberschreitende Entscheidungen oder Vereinbarungen bezüglich der Verrechnungspreise zu treffen. Alle nationalen Steuerbehörden in der EU müssen solche Informationen austauschen. Dies verbessert die Transparenz in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung in der Gemeinschaft. Möglicherweise beginnt die EU möglicherweise auch, mit nationalen Steuerbehörden in Nichtmitgliedstaaten ähnliche Informationen auszutauschen.

Kooperative Einhaltung

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können niederländische Unternehmen die sogenannte horizontale Überwachung (erweiterte Beziehung zu den nationalen Steuerbehörden) beantragen. Horizontales Monitoring ist eine Art freiwilliger kooperativer Compliance, bei der die Organisation mit der Steuerverwaltung eine spezifische Vereinbarung schließt. Dies bietet erweiterte Sicherheit und Sicherheit und verhindert, dass Steuerzahler unvorhergesehene Steuerüberraschungen erleben. Der Bereich der horizontalen Überwachung umfasst jedoch mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Das Unternehmen muss nachweisen, dass es seine Steuerrisiken und -prozesse mithilfe eines Rahmens für die Steuerkontrolle kontrolliert.

Die nationalen Steuerbehörden passen ihre Überwachungsintensität und -methoden an die Steuerkontrolle des Steuerpflichtigen an. Daher werden ihre Audits von reaktiven (für vergangene Zeiträume durchgeführten) zu proaktiven (um Sicherheit im Voraus bereitzustellen) zu wechseln. Die Beziehung zwischen Unternehmen und Steuerbehörden bei der horizontalen Überwachung beruht auf Transparenz, gegenseitigem Verständnis und Vertrauen.

Der Hauptvorteil dieser Vereinbarung ist die Möglichkeit, relevante Steuerpositionen und -risiken zum Zeitpunkt ihres Eintretens innerhalb plausibler Handelsfristen zu behandeln. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie sich im Umgang mit den Steuerbehörden transparent verhalten, und die Verwaltung reagiert schnell auf Fragen, die ihnen von diesen Unternehmen zur Kenntnis gebracht werden. Darüber hinaus hilft das horizontale Überwachungsprogramm dabei, die zu versteuernden Cashflows, die laufenden und die latenten Steuern genau zu bestimmen und garantiert, dass die Unternehmen nur wenige, wenn überhaupt, unsichere Steuerpositionen haben. Dies spart Unternehmen Zeit und Kosten. Es ist jedoch erwähnenswert, dass die niederländische Steuerverwaltung noch keine objektiven Grundsätze für die Anforderungen an den Rahmen für die Steuerkontrolle formuliert hat.

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