Einkommenssteuer Box 2: Wesentlicher Anteilsbesitz
Aktualisiert am 19. Februar 2024
Ertragsteuer aus erheblicher Beteiligung (Einkommenssteuerbox 2)
Wenn ein Einwohner der Niederlande eine "beträchtliche Beteiligung" ("aanmerkelijk belang") in Bezug auf eine zugelassene ausländische oder niederländische Körperschaft besitzt, müssen die mit dieser Beteiligung erzielten Einkünfte in angegeben werden Box Nr. 2 des Steuererklärungformulars für das persönliche Einkommen.
Wenn ein Steuerpflichtiger direkt oder indirekt einen erheblichen Anteil an einer Körperschaft hält, sind alle Erträge aus Darlehen oder Vermögensrückstellungen an die Körperschaft steuerpflichtig und müssen in Feld Nr. 1 des Steuererklärungsformulars als aus anderen Arbeitskräften abgeleitet ausgewiesen werden persönliches Einkommen.
Lesen Sie mehr über die Box 2 für ausländische Aktionäre.
Was ist eine wesentliche Beteiligung?
Steuerpflichtige gelten als wesentliche Aktionäre, wenn sie mittelbar oder unmittelbar, allein oder zusammen mit ihren steuerlichen Partnern besitzen:
- mindestens 5% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft (mit Ausnahme der zurückgekauften Aktien, die annulliert werden);
- das Recht zum Erwerb von ≥ 5% der oben genannten Aktien haben;
- Gewinnanteile (oder „winstbewijzen“ auf Niederländisch), die einen Anspruch auf ≥ 5% des Jahresgewinns oder ≥ 5% eines Liquidationserlöses haben;
- Mindestens 5% der Stimmrechte an einer Genossenschaft (oder „Coöperatie“ auf Niederländisch) oder einer Vereinigung auf Genossenschaftsbasis („coöperatieve vereniging“).
Die oben aufgeführten Kriterien gelten sowohl für das rechtliche als auch für das wirtschaftliche Eigentum in seinen verschiedenen Formen.
Die Regelungen für einen wesentlichen Anteilsbesitz gelten für Optionen zum Erwerb von Gewinnanteilen ebenso wie für zugrunde liegende Gewinnanteile.
Die Grundsätze der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen sind für Investmentfonds (FGRs), Kooperationen und Verbände auf genossenschaftlicher Basis grundsätzlich gleich: Alle diese Unternehmen werden als Unternehmen behandelt.
Falls eine Gesellschaft Aktien verschiedener Klassen besitzt, gilt das 5% -Kriterium für jede Klasse separat. Anteilsklassen werden durch besondere Regeln festgelegt.
Falls ein Steuerpflichtiger als mittelbarer oder direkter wesentlicher Aktionär eingestuft wird, gehören auch andere vom Tochterunternehmen ausgegebene gewinnorientierte Gewinnanteile zu dem erheblichen Anteilsbesitz und unterliegen daher den gleichen Regeln.
Erhebliches zu versteuerndes Einkommen der Aktionäre
Das zu versteuernde Einkommen der wesentlichen Anteilseigner setzt sich aus den regelmäßigen Gewinnen aus der Beteiligung (z. B. Dividenden) abzüglich der anrechenbaren Aufwendungen und den Kapitalgewinnen aus der Übertragung der in der Beteiligung enthaltenen Anteile zusammen. Persönliche Zulagen können von diesen Einnahmen abgezogen werden.
Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können die Erträge aus geerbten wesentlichen Beteiligungen vom Kaufpreis des Anteils für einen Zeitraum von zwei Jahren abgezogen werden.
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